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Das IASB und das FASB haben in einem gemeinsamen Projekt die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen beim Leasingnehmer mit IFRS 16 neu geregelt. Der Kern der Neuregelung besteht darin, dass der Leasingnehmer für sämtliche Leasingverträge, die unter IFRS 16 fallen, ein Nutzungsrecht am Vermögenswert aktiviert und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit passiviert. IFRS 16 sieht jedoch auch Bilanzierungsvereinfachungen vor, um Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu halten.
IFRS 16 ersetzt den IAS 17 und die zugehörigen Interpretationen. Die neue Leasingregel ist ab 1.1.2019 verpflichtend anzuwenden. Das Endorsement steht aufgrund der Aktualität der Verabschiedung noch aus. Wie üblich ist eine frühere Anwendung des IFRS 16 möglich, allerdings mit einer Einschränkung, da in diesem Fall parallel auch IFRS 15, der Standard zur Erlösrealisation angewendet werden muss.
Für einige Leasingnehmer wird der neue IFRS 16 zu einer großen Herausforderung, die - je nach Branche und Anzahl von Leasingverträgen - zu erheblichen Kosten führen können.
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Ihr Team des ifu-online-campus